Auslandspraktikum in den USA

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Einreisebestimmungen USA

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Für die Einreise in die USA benötigt man als deutscher Staatsbürger kein Visum. Wenn man als Tourist in die USA einreist kann sich dort ohne Visum 90 Tage aufhalten.

Einreise in die USA für ein Praktikum

Für Praktikanten gelten für die USA jedoch andere Einreisebestimmungen. Praktikanten sind keine Touristen und benötigen daher ein Visum für die Einreise. Nach dem amerikanischen Gesetz ist ein Praktikum in den USA kein Arbeitsaufenthalte, sondern ein Kultureller Austausch. Das Visum für Praktika in den USA ist das J-1 Visum, auch cultural exchange visa genannt.

Das Visum kann nicht direkt beim Konsulat der USA beantragt werden. Zur Beantragung benötigt man einen gesetzlich zugelassenen Sponsor, welcher im Auftrag der Amerikanischen Einreisebehörde das Praktikum genehmigt. Dieser Sponsor stellt nach Prüfung aller Unterlagen das Dokument DS-2019 aus. Dieses Dokument wird ist die unabdingbare Voraussetzung für das Praktikums-Visum. Gesetzlich zugelassene Sponsoren sind generell nicht-staatliche Organisationen, die vom U.S. Department of State eine Vollmacht erhalten haben, das DS-2019 Dokument auszustellen. Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen z.B. große Firmen oder andere Institutionen (Hotelketten, Universitäten, Museen und Forschungseinrichtungen) eine Sonderbefugnis haben.

Praktikums Visa USA

Für die Visums-Beantragung benötigt man einen gültigen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate nach Ausreise aus Amerika gültig ist. Reisepässe, die vor dem
26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, müssen maschinenlesbar sein (wie z.B. der deutsche bordeauxfarbene Reisepass), aber müssen nicht über ein digitales Foto verfügen. Ein digitales Foto ist Pflicht für Reisepässe, die ab dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden (sog. biometrischer Reisepass).

Nach den vorliegenden Einreisebestimmungen muss man sich als Praktikant daher einen Sponsor suchen, um das benötigte Visum beantragen zu können. Zum Glück arbeiten die meisten Sponsoren aber mit deutschen Partner-Organisationen zusammen (z.B. Travelworks, College Council etc.). Diese Unternehmen helfen bei der Beantragung des Praktikumsvisums und bieten oft auch eigene Praktikumsprogramme an.

Da man mit dem DS-2019 nicht einreisen kann muss man nach Erhalten dieses Dokumentes zum jeweiligen US-Konsulate in Berlin, Frankfurt oder München gehen und sich das eigentliche J-1 Visum ausstellen lassen. Auf dem Konsulat gibt es auch noch ein kurzes persönliches Interview, welches aber meist nicht weiter wild ist.

Es ist keine gute Idee, die Visums-Beantragung umgehen zu wollen und als Touristen in die USA einzureisen. Laut US-Einreisebestimmungen ist dies strafbar und man kann als Folge des Landes verwiesen werden oder strafrechtlich belangt werden. Solange man den Angaben des Sponsors folgt sollten die Visums-Beantragung und die Einreise allerdings kein Problem darstellen.

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